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Der Gerichtsweg ist nicht mehr der einzige Weg zur Klärung...
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Aktuell

Die Revision der Zivilprozessordnung sieht nunmehr die Mediation als offiziellen Weg zur Klärung von Konflikten vor.

Künftig wird der Rechtsweg nicht mehr der einzige Ausweg sein, der die Beilegung von Streitigkeiten ermöglicht. 

Der Gesetzgeber fördert und unterstützt damit einen Weg, der es massgeblich erleichtert, die jeweiligen Interessen der Parteien zu berücksichtigen.

Die Dauer des Verfahrens wird verkürzt, die Kosten verringert, die Situation kann beruhigt, die Eskalation des Konfliktes wesentlich entschärft werden.  

Die beteiligten Parteien erhalten eine Möglichkeit, während der Dauer des Klärungsverfahrens noch auf Veränderungen in ihrer Situation einzuwirken, und ihre Bedürfnisse und Interessen in eine gemeinsame, einvernehmliche Vereinbarung einzubringen, die für alle nachhaltig sein soll.  

Sie selbst sind die besten Kenner Ihrer gemeinsamen Probleme.

Der Gerichtsweg übernimmt die Entscheidungen für die Parteien: die Lösung des Konfliktes wird von aussen festgelegt und entscheidet für die Zukunft. So entspricht ein Urteil oft nicht  den Erwartungen der  Parteien ... und unterbricht die Möglichkeit einer weiteren Zusammenarbeit unter neuen Vorzeichen. 

Die  aussergerichtlichen Konfliktbearbeitung bedeutet den
 direkten gemeinsamen Einsatz aller Parteien bei der Bearbeitung ihres Konflikts.

Gemeinsam die Zukunft bestimmen.


Selbst ein  "positiver" Ausgang eines Prozesses kann sich als "verlorener" Prozess  erweisen, wenn er der "Gegenwart", und vor allem der Zukunft nicht gerecht wird: Der Entscheid durch Aussenstehende kann, ohne die aktive Mitarbeit der Kenner ihrer Probleme, kaum zur echten Lösung der Schwierigkeiten beitragen. 

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